§ 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Im Geschäftsverkehr zwischen DiVision AG und Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung, auch für alle künftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge, ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit die Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit die DiVision AG nicht schriftlich einer Abänderung ihrer Auftragsbestätigung oder AGB zugestimmt hat. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Liefer- oder Leistungsannahme, als anerkannt.
Abweichenden Bedingungen in Auftragsformularen oder Bestellschreiben von Auftraggeber widerspricht die DiVision AG bereits hiermit. Sie werden auch dann für sie nicht bindend, wenn sie ihnen nicht oder nicht in jedem Falle ausdrücklich widerspricht oder wenn sie nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführt.
§ 2. Abwicklung von Aufträgen, Zusammenarbeit und Termine
Angebote der DiVision AG an den Auftraggeber, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von 6 Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf dieser Frist ist die DiVision AG an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die DiVision AG einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an die DiVision AG zu sehen, das der Annahme durch die DiVision AG bedarf.
Die Arbeit der DiVision AG ist in der Regel auf Daten, Informationen und Freigaben einzelner Projektphasen durch den Auftraggeber angewiesen, um die vertraglich geschuldete Leistung in vereinbartem Umfang, Qualität und Termin zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich diese Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und sachlich richtig zu erbringen.
Leistungs- und Liefertermine sind stets schriftlich festzulegen und werden erst hierdurch verbindlich.
Die Nichteinhaltung von Terminen, bei denen die DiVision AG ohne Mahnung in Verzug gerät (§ 286 Absatz 2 BGB), hat die DiVision AG nicht zu vertreten, wenn die Verzögerungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Auftraggeber entstand.
Die DiVision AG ist in diesen Fällen berechtigt die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Zeit hinauszuschieben. Die DiVision AG wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
§ 3. Leistungsänderungen
Der Umfang der DiVision AGleistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von der DiVision AG zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch oder die Korrektur schriftlich äußern. Nach Eingang informiert die DiVision AG den Auftraggeber über den zu erwartenden zusätzlichen Aufwand sowie die Veränderung der Leistungs- und Liefertermine.
Die Realisierung des Änderungswunsches oder der Korrektur beginnt erst nach schriftlicher Bestellung durch den Auftraggeber oder nach schriftlicher Bestätigung der mündlichen Freigabe, durch die DiVision AG.
Ist der Kunde mit dem zu erwartenden zusätzlichen Aufwand nicht einverstanden, gilt der ursprünglich vereinbarte Umfang als bindend.
Besprechungsprotokolle, die die DiVision AG fertigt und dem Auftraggeber übermittelt, werden von den Vertragspartnern als kaufmännische Bestätigungsschreiben angesehen. Wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen widerspricht, werden die darin enthaltenen Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.
§ 4. Rechte
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien, wie zum Beispiel Texte, Grafiken, Logos, Bildmaterial und andere Informationen nicht die Rechte Dritter verletzen und nicht gegen Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbsrecht oder sonstiges geltendes Recht verstoßen.
Der DiVision AG stehen an allen Leistungen, Konzepten, Entwürfen, Programmierungen, Reinzeichnungen, fertigen Grafiken, Fotos, Negativen, Modellen, Originalillustrationen und sonstigen Arbeitsergebnissen, die die DiVision AG erstellt oder erstellen lässt, um die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, die uneingeschränkten Urheber- und/oder Leistungsschutzrechte im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG) zu. Sämtliche Arbeitsergebnisse der DiVision AG, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, und alle Rechte an diesen Arbeitsergebnissen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen Eigentum der DiVision AG. Gleiches gilt für das Eigentum der DiVision AG an dem Auftraggeber überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen. Eine Herausgabepflicht der DiVision AG besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.
Die DiVision AG gewährt dem Auftraggeber ausschließlich für die von ihm ausgewählten Alternative des Angebotes, bzw. der vertragsgemäß erbrachten Leistung, das einmalige, nicht exklusive, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen (Nutzungsrecht). Die Rechte Dritter sind damit nicht übertragen.
Sind für die zur Erstellung der vertraglich geschuldeten Leistung Werke Dritter zum Einsatz gekommen, wird der Kunde darüber informiert. Die DiVision AG kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten, die für die Nutzung dieser Leistung erforderlichen Rechte Dritter einholen, sofern dies möglich ist.
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 3 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung der DiVision AG.
Erstellt die DiVision AG im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.
Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der DiVision AG (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der DiVision AG, ebenso die daran bestehende Eigentumsrechte.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die DiVision AG kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Zahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
§ 5. Gewährleistung
Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen bei Nichtgefallen der von der DiVision AG erbrachten Arbeiten und Leistungen sowie bei Ausbleiben eines vom Auftraggeber erwarteten Kommunikationseffektes.
Gewährleistung bei Sachmängeln subjektiven Maßstabs erfolgt nur, wenn die gewünschte Eignung oder Eigenschaft im Angebot der DiVision AG, im Auftrag des Auftraggebers oder Pflichtenheft ausdrücklich und schriftlich definiert wurde. Ansonsten erfolgt eine Gewährleistung nur im Falle des objektiven Maßstabs (dem üblichen, gewöhnlichen Gebrauch).
Mängelrügen müssen bei offensichtlichen oder bei sorgfältiger Untersuchung feststellbaren Mängeln unverzüglich nach Erhalt, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Anlieferung schriftlich eingehend, unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für eine unvollständige oder unrichtige Lieferung. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen insbesondere keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
Mängelrügen wegen versteckter Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Auftraggeber wie folgt: Nach Wahl der DiVision AG durch diese oder in ihrer Verantwortung durch einen Dritten durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung), durch Austausch oder durch Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung hat die DiVision AG das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware verändert oder bereits in Verkehr gebracht wurde oder nicht vollständig zurückgegeben wird.
Die Gewährleistungspflicht der DiVision AG erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Leistung/Lieferung der DiVision AG durch den Auftraggeber.
Kosten, die der DiVision AG durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6. Haftung und Schadensersatz
Die DiVision AG übernimmt keine Haftung für die urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Konformität ihrer Arbeitsergebnisse sowie bei Eingriff ihrer Leistungen in Rechte Dritter, über die branchenübliche Sorgfalt hinaus – ebenfalls nicht für die Richtigkeit von Daten und Informationen sowie die unrechtmäßige Verwendung vom Auftraggeber beigestellter Daten und Informationen in Abbildungen und Aussagen innerhalb der Werbemittel.
Für Schäden, die durch Ablehnung von Sicherungsmaßnahmen durch den Auftraggeber entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen. Dazu gelten insbesondere juristische Prüfung sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen vor dem in Verkehr bringen, wie zum Beispiel Usage oder Browsertests etc.
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber der DiVision AG, ihren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen sind, soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sog. Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der DiVision AG, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dem vorstehenden Haftungsausschluss ebenfalls nicht erfasst. Unter Schäden im vorstehenden Sinn gehören auch Mangelfolgeschäden und Verzögerungsschäden. Dabei ist gleichgültig, ob die Schäden am Liefergegenstand oder sonst wo entstehen.
Soweit die DiVision AG aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen trotz dieser AGB haften sollte, ist ihre Haftung auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden und beschränkt sich für den Fall leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 50% des Wertes der betroffenen Lieferung.
Alle der DiVision AG gegenüber erhobenen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von 3 Monaten ab Auslieferung der Ware, der Vollendung des Werkes oder Erbringung der Leistungen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen wie zum Beispiel Zugangsdaten vor unsachgemäßer und unbefugter Verwendung geschützt werden. Dies gilt insbesondere für den Schutz gegenüber unbefugten Dritten. Bei Gefahr von unbefugter Nutzung ist der Auftraggeber verpflichtet dies der DiVision AG unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden durch unsachgemäße oder unbefugte Nutzung haftet der Auftraggeber.
Die Haftung ist ausgeschlossen wenn die DiVision AG den Schaden nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch höhere Gewalt (Störung der Providerleistung, Telekommunikation) oder durch nicht erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers entstanden ist.
§ 7. Werbeklausel
Die DiVision AG darf den Auftraggeber auf ihrer Website und in anderen Medien als Referenzkunden nennen sowie auf den Vertragswerken in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Die DiVision AG darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 8. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geregelten MwSt. in ihrer bei Lieferung gültigen Höhe und stets nur für den Einzelfall. Versand, Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen und Verpackung werden gesondert auf Nachweis berechnet.
Den vereinbarten Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife zugrunde. Liegt zwischen Vertragsabschluss und Abruf der Leistung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung vorgenannter Kosten, eine dieser Erhöhung angemessene Anpassung des Lieferpreises vor.
Die von der DiVision AG erstellten Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Abweichungen von -10% bis +10% sind möglich. Ausnahmen dieser Regelung sind mit dem schriftlichen Vermerk – verbindliches Angebot – versehen.
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung einer Leistung getroffen, rechnet die DiVision AG den zur Erbringung der Leistung erfolgten Aufwand ab. Dabei gelten die allgemeinen Vergütungssätze für DiVision AGleistungen und ein Aufschlag von 17,5% auf den Nachweis der Fremdleistungen als vereinbart.
Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, jeweils bei uns eingehend, zu leisten.
Wechsel werden nicht akzeptiert.
Im Verzugsfalle werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz berechnet. Für Mahnungen zum Verzugseintritt und während des Verzugs werden jeweils Euro 5,- berechnet.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir zur Leistung oder Lieferung bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Kreditverhältnisse des Auftraggebers sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Leistung oder Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere noch offenen Forderungen sofort zahlungsfällig.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bezüglich Zahlungen durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch sich aus demselben Rechtsverhältnis herleitet und von der DiVision AG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde. Eine Aufrechnung ist nur mit von der DiVision AG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig.
Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb angemessener Frist, nach mitgeteilter Fertigstellung oder nach Anzeige der Bereitstellung ab, ist die DiVision AG nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in Höhe von 50% des Vertragspreises zuzüglich Mehrwertsteuer geltend zu machen.
§ 9. Allgemeine Vergütungssätze
Wenn keine gegen lautenden schriftlichen Vertragsvereinbarungen getroffen wurden oder bei Bestellungen kein schriftliches Angebot zugrunde liegt, gelten die unten genannten Vergütungssätze zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Managing Director: 150 Euro
pro Stunde
Senior Business Manager 120 Euro pro Stunde
Business Manager 105 Euro pro Stunde
Consultant 80 Euro pro Stunde
§ 10. Lieferbedingungen
Die DiVision AG hat ihre Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen erfüllt, sobald sie die geschuldete Leistung erbracht hat, das Arbeitsergebnis ordnungsgemäß einem Fullfillmentunternehmen, dem Auftraggeber oder seinem Vertreter persönlich übergeben, präsentiert oder in sonstiger Art und Weise verfügbar gemacht hat. Zum Beispiel auch in Form des Onlinestellens.
Von der DiVision AG angegebene Termine, Fristen, vor allem Lieferfristen beginnen mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit und falls Freigaben, Informationen, Materialien, Daten oder sonstiges vom Auftraggeber bereitzustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist oder ein Liefertermin aus von der DiVision AG zu vertretenden Gründen um 2 Wochen überschritten, kann der Kunde nach vorhergehender Setzung einer Nachfrist von weiteren 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten.
Teillieferungen und Teilrechnungen der DiVision AG sind zulässig.
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung oder sonstige Versicherungen werden von der DiVision AG nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers und auf dessen Rechnung abgeschlossen.
§ 11. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die DiVision AG und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der DiVision AG vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe etc. in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
§ 12. Datenschutz, Datensicherung
Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die DiVision AG übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen und dass die Nutzung durch die DiVision AG im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, wie zum Beispiel Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der DiVision AG während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags erforderlich oder dienlich ist.
Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die DiVision AG sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
§ 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der DiVision AG.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der DiVision AG.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).
Stand: August 2019